Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der geplanten Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Dabei geht es verkürzt um die Frage, ob die Europäische Zentralbank als übergeordnete Institution der Notenbanken der Europäischen Union zum Kauf von Anleihen im Umfang von mehreren Milliarden Euro im Monat nach dem deutschen Grundgesetz berechtigt ist.
Ursächlich der Klage vorausgegangen ist der sogenannte OMT(Outright-Monetary-Transactions)-Aktionsplan der EZB. Dieses Programm soll den Euro und die Wirtschaftskraft stützen, Kritiker sehen jedoch mit diesem Programm eine Umverteilung in Gang gesetzt, bei der überschuldete EU-Länder über Anleihekäufe ihre Haushalte sanieren könnten. Insgesamt mehr als 11.000 Personen schlossen sich der Klage an, die heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt wird. Eine negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte zur Folge, dass die Bundesbank sich nicht am OMT-Programm der EZB beteiligen dürfte und in der Folge davon mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Konfrontationskurs läge.
Das Gericht weist die Klage ab
Bereits am Vormittag kamen die Verfassungsrichter zusammen und wiesen die Klage der Gegner von Anleihekäufen durch die EZB ab. Das bedeutet, dass die EZB und damit auch die Deutsche Bundesbank den im Jahr 2012 angekündigten OMT-Beschluss umsetzen können, ohne dass dieses Vorhaben mit dem deutschen Grundgesetz nicht konform gehen würde. Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht, für eine Beteiligung der Deutschen Bundesbank am Kaufprogramm für Staatsanleihen der EZB. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gemacht, dass der Bundestag und die Bundesregierung die Umsetzung des OMT-Programms zu überwachen haben. Dabei muss regelmäßig geprüft werden, ob die Rahmenbedingungen nach der Entscheidung des EuGH umgesetzt werden.